Nachweis von Arbeitsunfällen
Arbeitsunfälle müssen sowohl beim Arzt als auch beim Arbeitgeber dokumientiert werden, sonst besteht auf Arbeitnehmerseite kein Anspruch auf Entschädigungsleistungen (siehe ein aktuelles Urteil vom Sozialgericht Gießen, Az.: S 3 U 226/06). Nach Auffassung der Richter ist es Sache des Beschäftigen, den Unfall nachzuweisen und erst dann könne geprüft werden, ob eventuelle Gesundheitsbeeinträchtigungen mit dem Unfall in Zusammenhang stünden.
Hinweis: Die Berufsgenossenschaften schreiben vor, dass bei Arbeitsunfällen ist grundsätzlich ein Betriebs- oder Durchgangsarzt aufzusuchen ist, nicht der Hausarzt.
WICHTIGE GESETZESTEXTE IM INTERNET
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