Wichtige Gesetze

Nachweis von Arbeitsunfällen

Arbeitsunfälle müssen sowohl beim Arzt als auch beim Arbeitgeber dokumientiert werden, sonst besteht auf Arbeitnehmerseite kein Anspruch auf Entschädigungsleistungen (siehe ein aktuelles Urteil vom Sozialgericht Gießen, Az.: S 3 U 226/06). Nach Auffassung der Richter ist es Sache des Beschäftigen, den Unfall nachzuweisen und erst dann könne geprüft werden, ob eventuelle Gesundheitsbeeinträchtigungen mit dem Unfall in Zusammenhang stünden.
Hinweis: Die Berufsgenossenschaften schreiben vor, dass bei Arbeitsunfällen ist grundsätzlich ein Betriebs- oder Durchgangsarzt aufzusuchen ist, nicht der Hausarzt.

 


 

WICHTIGE GESETZESTEXTE IM INTERNET

Die Begriffe sind mit dem jeweiligen Gesetzestext im Internet verlinkt.

 

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
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Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
 
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
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Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
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Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (BildscharbV)
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Biostoffverordnung (BioStoffV)

Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG)

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Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Lärm und Vibrations Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)

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Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV)
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Mutterschutzgesetz (MuSchG)
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Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
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Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)
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Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)